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55. Landeskongress in Fulda
Am 16. und 17.Oktober findet der 55. Landeskongress der Jungen Liberalen Hessen in Fulda statt. Für weitere Infos klicke einfach auf die Überschrift!

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Das neue Programm des JuLi-Campus bietet Euch auch in der ersten Jahreshälfte 2010 wieder eine ganze Reihe von interessanten und informativen Veranstaltungen an. Es sollte für jeden etwas dabei sein! Schaut Euch das Programm am besten gleich selbst einmal an:


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Alkoholprohibition / 25.04.2008

JuLis: Suchprävention und Jugendschutz statt Rückfall in die 20er

Mit Ablehnung reagieren die Jungen Liberalen Hessen (JuLis) auf die immer wiederkehrenden Forderungen nach einer wie auch immer gearteten Alkoholprohibition. Der Landesvorsitzende Lasse Becker erklärt in diesem Zusammenhang: „Die JuLis haben sich auf ihrem Landeskongress entschieden gegen jede Art von Alkoholprohibition ausgesprochen. Dazu zählen für uns Verbote von Alkoholverkauf zu bestimmten Uhrzeiten auf Landes- oder Bundesebene, aber auch das generelle Verbot von so genannten Flatrateparties. Genauso kritisch sehen wir das Verbot des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit – wie zum Beispiel in Marburg.“ Der Marburger JuLi-Kreisvorsitzende Alexander Korn ergänzt: „Die Reglung in Marburg hat doch kein Alkoholproblem eines Jugendlichen gelöst, sondern nur eine Verbannung aus dem Sichtfeld der Gesellschaft bewirkt. Es bringt wenig nur das Stadtbild zu verschönern. Stattdessen muss das wirkliche Problem angegangen werden.“ Die JuLis fordern statt einer neuen Prohibition mehr Aufklärung an den Schulen und härtere Kontrollen zur Überprüfung des Jugendschutzes. JuLi-Landeschef Becker dazu: „Im Rahmen der bestehenden Gesetze sind jedoch die Eltern, die ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihren Kindern vernachlässigen, sowie Einzelhändler, Gastwirte und andere Personen, die Alkohol trotz gesetzlichen Verbots an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ausschenken beziehungsweise weitergeben, härter zur Verantwortung zu ziehen. Der Fokus muss stärker auf Aufklärung und Prävention, statt auf Verbote und gesetzliche Regelungen gerichtet werden. Sinnvoll könnte auch sein, die Unterscheidung zwischen brandweinhaltig und nicht-brandweinhaltig zu überprüfen und stattdessen zum Beispiel den Alkoholanteil im Getränk als Gradmesser für Altersunterscheidungen zu verwenden“, so Becker abschließend.

Verantwortlich i.S.d.P.:
Dennis Majewski, Pressesprecher
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